Nächstes Treffen

Wann:

26.06.2023 17.00 Uhr

Wo:

Absolvententreffen

Inhalt:

    • Mitgliederversammlung
    • SR-Fahrt
    • Spendenlauf
    • Hoffest

Wir brauchen Ihre Hilfe!

Bitte werden Sie Mitglied und unterstützen Sie uns, die Schule und natürlich auch Ihr/e Kind/er.
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Beitragsordnung

  • Jedes Mitglied des Vereins der Freunde und Förderer der Leibnizschule – Gymnasium e.V. (im weiteren Förderverein) zahlt jährlich einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 18,00 Euro. Ausnahmen bilden Schüler, Azubis und Studenten. Sie zahlen einen ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von mindestens 9,00 Euro.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres auf das Vereinskonto 03 07 74 26 08 bei der Volksbank Leipzig (BLZ 860 956 04) zu überweisen oder wird bei erteilter Einzugsermächtigung abgebucht.
  • Versäumt ein Mitglied den Zahlungstermin, so ruht seine Mitgliedschaft für die Dauer des Zahlungsverzuges. Spätestens drei Monate nach dem Fälligkeitsdatum erhält das Mitglied eine einmalige Zahlungserinnerung.
  • Sollte der Beitrag bis zum Jahresende nicht gezahlt sein, so erlischt automatisch die Mitgliedschaft. Dies wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Einsprüche dagegen sind schriftlich möglich und werden vom Vorstand entschieden.
  • Neue Mitglieder bekunden ihre Mitgliedschaft im Förderverein mit dem Mitgliedsantrag. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Eingangs des vollen Jahresbeitrages. Nach Zahlungseingang erhält das Neumitglied innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Mitgliedsbestätigung und eine persönliche Mitgliedskarte.
  • Der Förderverein führt ein Mitgliederverzeichnis mit Anschrift und Kontaktmöglichkeit jedes Mitgliedes. Entsprechende Änderungen sind dem Vorstand zeitnah schriftlich mitzuteilen. Das Verzeichnis ist nur Vereinsmitgliedern zugänglich.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft bestehen keine Rückforderungsansprüche für gezahlte Mitgliedsbeiträge.
  • Änderungen der Beitragsordnung sind jederzeit möglich soweit eine Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder darüber beschließt. Die Beitragsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
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